Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausfuhrgeschäfte und Lieferungen
1. Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) dienen als Grundlage für alle zwischen der Fa. Reggiani Lighting S.r.l., Sovico, ITALIEN (im Folgenden „Verkäufer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde(n)“) abgeschlossenen Verträge über den Verkauf von Produkten (nachstehend die „Produkte“).
1.2 Reggiani Lighting S.r.l. behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung technische, gestalterische und größenmäßige Änderungen vorzunehmen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung alle Produkte zu stornieren und, unbeschadet der wesentlichen Merkmale der beschriebenen Modelle, Preisänderungen, Änderungen an Teilen, Details oder Ausführungen vorzunehmen, die es zu Verbesserungszwecken für zweckmäßig hält oder für technische und/oder kommerzielle Bedürfnisse. Alle Innovationen, sowohl technischer als auch formaler Natur, sind patentiert.
1.3 Ausnahmen bezüglich dieser AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden. Kauf- oder sonstige vom Kunden gestellte Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert.
2. Angebote
2.1 Die in der Preisliste des Verkäufers aufgeführten Preise sind ohne MwSt. oder sonstige anfallende Abgaben ausgewiesen.
2.2 Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen hat der Kostenvoranschlag des Verkäufers eine Gültigkeitsdauer von nur 60 Tagen ab seiner Erstellung. Der Verkäufer kann den Kostenvoranschlag jederzeit vor Ablauf dieser Frist durch eine entsprechende Mitteilung an den Kunden widerrufen. Der Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar.
2.3 Die Leuchten des Verkäufers werden ohne Lampen geliefert, LED-Lichtquellen sind dagegen bereits enthalten.
2.4 Gemäß den Angaben unter Punkt 12 sind die Rechte an geistigem Eigentum bezüglich aller Angebots- und Projektunterlagen einschließlich aller entsprechenden Anhänge, Muster, Maßangaben, Bilder und Beschreibungen vorbehalten.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen und das Angebot gilt als angenommen, wenn der Verkäufer dem Kunden nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Bestätigung für die konkrete Bestellung übermittelt oder die bestellten Produkte direkt an den Kunden geliefert hat. Eine einfache Bestätigung über den Erhalt einer Bestellung gilt nicht als Vertragsabschluss.
3.2 Besondere Anweisungen seitens des Kunden wie Anforderungen in Bezug auf Lieferungen, Fristen, Rabatte usw. gelten als unverbindliche Vorschläge und bilden erst dann einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags, wenn sie der Verkäufer ausdrücklich in der Bestätigung der Bestellung als verbindlich anerkennt.
3.3 Nach Vertragsabschluss bedürfen eventuelle Änderungen an der Bestellung der Zustimmung des Verkäufers.
3.4 Treten nach Vertragsabschluss Ereignisse ein, aufgrund derer der Verkäufer den Vertrag nicht mehr oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen erfüllen kann, ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.1 Bestellungen
4.1 Die Fa. Reggiani Lighting S.r.l. akzeptiert ausschließlich Bestellungen in Höhe von mindestens EUR 500.00 (exkl. MwSt.). Die Fa.Reggiani Lighting S.r.l. behält sich das Recht vor, Bestellungen über einen geringeren Betrag zu akzeptieren, mit der Maßgabe, dass dem Kunden für die „Bearbeitung von Bestellungen unter dem festgelegten Mindestbetrag“, 150,00 EUR in Rechnung gestellt werden.
4.2 Die Bestellungen werden je nach Verfügbarkeit auf Lager abgewickelt: Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
4B Stornierung von Bestellungen
4B.1 Standardprodukte
Zwecks Vermeidung der Anwendung einer Vertragsstrafe zu Lasten des Kunden muss seine Rücktrittserklärung innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen nach Vertragsabschluss bei der Fa. Reggiani Lighting S.r.l. eingehen (d.h. zum Beispiel nach dem Datum, an dem der Kunde die Bestätigung der Bestellung von der Fa. Reggiani Lighting S.r.l. erhält).
Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht dagegen nach Ablauf der o.g. Frist von 7 (sieben) Tagen ab Vertragsabschluss aus, kann die Fa. Reggiani Lighting S.r.l. 60 % der Bestellsumme einbehalten, wenn diese bereits vollständig bezahlt wurde, oder eine Rechnung über 60 % der Bestellsumme ausstellen, die vom Kunden innerhalb der vertraglich vorgesehenen Fristen zu begleichen ist.
4B.2 Kundenspezifische Produkte
Sollte der Kunde die Bestellung nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht mehr abwickeln und deshalb stornieren wollen, kann die Fa. Reggiani Lighting S.r.l. 100% des Betrags einbehalten, falls der Kunde die Bestellung im Voraus bezahlt hat.
Nach Eingang einer Bestellung über KUNDENSPEZIFISCHE Produkte wird eine Proforma-Rechnung ausgestellt und die Zahlung angefordert, und erst nach Eingang der Zahlung wird die Produktion der bestellten KUNDENSPEZIFISCHEN Produkte aufgenommen.
5. Preise
5.1 Alle Preise gelten ab Werk (EXW) Sovico, Italien. Versicherung, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben werden vom Kunden getragen.
5.2 Die angebotenen Preise stützen sich auf die Kosten zum Zeitpunkt des Angebots. Der Verkäufer kann die Preise der Produkte durch eine entsprechende Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung erhöhen, um (i) sämtlichen Kostenerhöhungen im Zusammenhang mit den Produkten aufgrund von außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegenden Faktoren (einschließlich, aber nicht nur, Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Erhöhung der Material- und anderer Produktionskosten), und (ii) sämtlichenForderungen des Kunden mit Bezug auf Änderungen des/der Lieferdatums/Lieferdaten, der Mengen oder Arten der bestellten Produkte oder eine ausgehandelte Abrufvereinbarung zu ändern und/oder jedweder Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder die Nichterteilung angemessener oder genauer Informationen oder Anweisungen durch den Kunden verursacht wird, Rechnung zu tragen.
6. Lieferumfang
6.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Form und Beschaffenheit der Produkte aus technischen Gründen oder aufgrund rechtlicher oder geschäftlicher Anforderungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Ebenso ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Produkten jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen und vorbehaltlich der Beibehaltung der wesentlichen Eigenschaften der im Katalog genannten Modelle, Preise, Komponenten oder Elemente zu ändern, die seines Erachtens der Verbesserung bedurften oder dazu dienen, technische und/oder geschäftliche Anforderungen zu erfüllen.
7. Lieferung
7.1 Für die Lieferung und die Erfüllung der Lieferfrist gelten unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen mit dem Verkäufer die Bedingungen für die Lieferung ab Werk (EXW) Sovico, Italien.
7.2 Alle Risiken in Verbindung mit der Lieferung der Produkte trägt der Kunde. Dies gilt auch wenn andere Incoterms als ab Werk (EXW) zur Anwendung gelangen. In Ermangelung ausdrücklicher Anweisungen seitens des Kunden erfolgt die Lieferung mittels eines vom Verkäufer ausgewählten Transportunternehmens. In diesem Fall kann der Kunde bei Problemen und/oder Komplikationen bezüglich der Lieferung keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Verkäufer haftet nicht bei Sabotage, Diebstahl oder Beschädigung während des Transports, und der Kunde kann Schadensersatzansprüche ausschließlich gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.
7.3 Unbeschadet anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen dient die etwaige Angabe eines Liefertermins lediglich als Richtwert für den Kunden und ist für den Verkäufer unverbindlich. Bei Lieferverzug ist der Kunde daher nicht berechtigt, die Zahlung von Vertragsstrafen oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
7.4 Die Lieferfrist beginnt entweder (i) zum Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung, (ii) zum Zeitpunkt, an dem alle technischen, geschäftlichen oder sonstigen Anforderungen, die zum Vorteil des Kunden festgelegt wurden, erfüllt sind, (iii) beiVorauszahlung zum Zeitpunkt, an dem der Verkäufer diese Zahlung erhält, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
7.5 Genehmigungen seitens der Behörden oder sonstige Erlaubnisse Dritter für die Ausfuhr der Produkte sind vom Kunden einzuholen. Der Verkäufer übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. Liegen diese Genehmigungen nicht fristgerecht vor, wird die Lieferfrist entsprechend verlängert.
7.6 Bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Umständen, die vom Willen des Verkäufers unabhängig sind, wie z. B. im Falle höherer Gewalt, die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist beeinträchtigen und den Verkäufer (bzw. seiner Hauptlieferanten, für die nur schwer ein Ersatz zu finden ist) betreffen, wird die entsprechende Lieferfrist um die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Zu solchen Ereignissen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich bewaffnete Konflikte, behördliche Eingriffe und Embargos, Verzögerungen bei Transport und Verzollung, Transportschäden, Energieausfall und Mangel an Rohstoffen, Arbeitsstreitigkeiten, Gewerkschaftsstreite und Ausfall eines Hauptlieferanten des Verkäufers. Schadensersatzleistungen durch den Verkäufer sind in jedem Fall ausgeschlossen.
7.7 Versucht der Kunde, die Lieferung oder Abholung der Produkte zu verzögern (sowohl durch die Bitte um Verschiebung des Liefer- oder Abholtermins, als auch durch die mangelnde Entgegennahme der Produkte zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer deren Lieferung versucht oder durch die Nichtabholung der Produkte zu dem Zeitpunkt, den der Verkäufer dem Kunden für deren Abholbereitschaft mitgeteilt hat), gelten die Produkte als geliefert, und die mit den Produkten verbundene Gefahren geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, den der Verkäufer dem Kunden mit Bezug auf die Liefer- oder Abholbereitschaft der Produkte mitgeteilt hat. In einem solchen Fall hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die dem Verkäufer aufgrund (und in Verbindung mit) einer solchen Verzögerung entstehen, einschließlich aller Transport- und Lagerkosten, die in Verbindung mit derartigen Stornierungen, Änderungen oder Verzögerung der Entgegennahme durch den Kunden verursacht werden.
8. Erfüllungsort (Gefahrenübergang)
8.1 Erfüllungsort für die Lieferung der Produkte ist unbeschadet anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen Sovico, Italien gemäß der Incoterms-Klausel AB WERK (EXW).
9. Zahlung
9.1 Zahlungen sind in der vereinbarten Währung (normalerweise EURO) ohne Abzug und im Voraus zu leisten. Sonstige Zahlungsbedingungen oder -vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden. Die Zahlungen sind direkt an den Verwaltungssitz des Verkäufers in Sovico, ITALIEN, zu leisten. Zahlungen an vom Verkäufer entsprechend bevollmächtigte natürliche oder juristische Personen sind rechtsgültig und rechtswirksam. Ausgaben in Bezug auf die Prüfung der Bevollmächtigung sind vom Kunden zu tragen.
9.2 Eine Zahlung gilt zu dem Zeitpunkt als durchgeführt, an dem der Verkäufer sie tatsächlich erhält.
9.3 Für die Bestellung KUNDENSPEZIFISCHER Produkte,z.B. für auf Kundenwunsch angefertigte Produkte, ist der entsprechende Betrag unbeschadet anderslautender Vereinbarungen mit der Fa. Reggiani Lighting S.r.l. zur Gänze im Voraus zu bezahlen.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund der Inanspruchnahme der Gewährleistung oder sonstigen geltend gemachten Ansprüchen einzubehalten oder zu verrechnen.
9.5 Bei Zahlungsverzug oder nicht erfolgter Zahlung werden dem Kunden Zinsen in Rechnung gestellt, die auf die vom Kunden zu zahlenden Beträge gemäß der ital. gesetzesv. Rechtsverordnung D.Lgs. Nr. 231/2002 (EU-Richtlinie 2000/35/EG) i. d. g. F. berechnet werden. In diesem Fall ist der Verkäufer soweit möglich berechtigt, die Bestimmungen gemäß Art. 1460 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuchs Codice Civile geltend zu machen. Auch gemäß diesem Artikel ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben und Schadensersatz zu fordern.
10. Haftung
10.1 Unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen haftet der Verkäufer ausschließlich für durch seine Produkte und gemäß diesem Vertrag hervorgerufene Schäden, wenn dessen vorsätzliches Missverhalten oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Haftungen bei geringfügiger Fahrlässigkeit sowie der Schadensersatzanspruch in Bezug auf entstandene Schäden und finanzielle Verluste, unmittelbare oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Verdienstverluste sowie Schäden infolge von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.2 Bei Nichtübereinstimmung mit Montagebedingungen, Betriebsparameter und -bedingungen (z. B. die in den Montageanweisungen enthalten sind) oder bei Verstoß gegen regulatorische Bestimmungen oder offizielle Zulassungsbedingungen sind Schadensersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.3 Der Kunde erklärt, dass die Produkte die für ihre Verwendung durch den Kunden erforderlichen Anforderungen erfüllen und dass die Auswahl, der Einbau und/oder der Betrieb der bestellten Produkte in keiner Weise auf die Fachkunde oder das Urteilsvermögen des Verkäufers oder eines seiner Mitarbeiter oder Vertreters gestützt wurde.
11. Rechte an geistigem Eigentum
11.1 Werden die Produkte vom Verkäufer nach Gestaltungsvorgaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden gefertigt, hat der Kunde den Verkäufer in Bezug auf alle Verletzungen von Eigentumsrechten schadlos zu halten und sich auf dessen Aufforderung den entsprechenden Verfahren als Partei oder Beigeladener auf eigene Kosten anzuschließen und den Prozess zum Vorteil des Verkäufers zu führen.
11.2 Der Verkäufer besitzt die Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Angebots- und Projektunterlagen sowie Ausführungsdokumente wie Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen wie auch Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen. Diesbezüglich gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf Vervielfältigung, Nachdruck, Wettbewerb usw. Der Verkäufer kann diese Unterlagen jederzeit zurückfordern. Die Rückgabe hat unaufgefordert zu erfolgen, wenn die Produkte anderweitig bestellt werden.
12. Rücksendung von Produkten
12.1 Die Rücksendung gelieferter Produkte erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung mit der zuständigen Vertriebsabteilung des Verkäufers, die einen entsprechenden Retourenbeleg erstellt. Auf dem zurückgesandten Retourenbeleg sind eine Beschreibung der Produkte sowie Angaben zur betreffenden Rechnung oder zum jeweiligen Lieferschein zu vermerken.
12.2 Die vereinbarte Rücksendung mit dem Retourenbeleg ist an das Lager in Sovico, ITALIEN, zu senden. Alle damit verbundenen Kosten gehen zulasten des Kunden. Wird die Rücksendung akzeptiert, werden dem Kunden, sofern dem Verkäufer keine zusätzlichen Kosten entstehen, maximal 50% des Werts der zurückgesandten Produkte in Rechnung gestellt.
12.3 Für unverpackte und/oder beschädigte Produkte oder einzelne Komponenten von Packeinheiten wird keine Gutschrift gewährt. Dies gilt auch für Produkte, die nicht zum Standardlieferprogramm des Verkäufers gehören, wie z. B. Lampen.
12.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer keinesfallsRücksendungen mit Bezug auf KUNDENSPEZIFISCHE Produkte oder nicht mehr erzeugte Produkte akzeptiert.
12.5 Der Kunde kann nur innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung eine Rücksendung beantragen und verpflichtet sich, die entsprechenden Produkte innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers zu versenden.
13. Höhere Gewalt
13.1 Der Verkäufer haftet nicht für verspätete oder nicht erfolgte Vertragserfüllung aufgrund von außerhalb seiner Kontrolle liegenden Umständen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsstreitigkeiten zwischen dem Verkäufer und seinen Mitarbeitern.
14. Ausfuhrkontrolle und Einhaltung von Rechtsvorschriften
14.1 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung der Produkte gilt nicht, wenn die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen aus irgendeinem, nicht vom Verkäufer zu vertretenden Grund nicht erteilt werden, oder bei sonstigen Ausfuhrbeschränkungen gemäß einschlägigen Ausfuhrbestimmungen des italienischen oder eines anderen Rechts. Der Kunde hat den Verkäufer über alle Ausfuhr- oder Wiederausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde garantiert, dass alle Ausfuhr- und/oder Wiederausfuhrbeschränkungen und -bestimmungen betreffend die Produkte oder Dienstleistungen eingehalten werden.
14.2 Der Kunde hat alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und sonstigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ausfuhr, Einfuhr, Verkauf, Vertrieb, Marketing und Dienstleistungen betreffend die Produkte und entsprechenden Technologien einzuhalten. Dazu gehören z. B. steuerrechtliche und den Auslandshandel betreffende gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen und die Verpflichtungen gemäß Punkt 15.1. Insbesondere garantiert der Kunde, dass er die Bestimmungen der Antikorruptionsgesetze aller Länder einhalten wird, deren Recht für ihn oderdie Geschäfte über die Produkte oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Dokuments sind, oder die entsprechende Technologie gelten.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
16. Gerichtsstand und Rechtswahl
16.1 Für Streitigkeiten, die in Verbindung mit dem laut diesen AGB geschlossenen Vertrag entstehen, ist ausschließlich das Gericht Monza zuständig. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich italienisches Recht, ungeachtet dessen Bestimmungen über Gesetzeskonflikte. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens für Verträge im Rahmen des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gemäß den einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und laut Art. 1341 und 1342 Codice Civile akzeptiert der Kunde hiermit ausdrücklich die Bestimmungen folgender Artikel der „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“: Art. 3.4 (Vertragsabschluss), Art. 5 (Preise), Art. 6 (Lieferumfang), Art. 7.2, 7.3 und 7.6 (Lieferung), Art. 9.3 und 9.4 (Zahlung), Art. 10.1, 10.2, 10.3 und 10.5 (Gewährleistung und Gewährleistungsansprüche), Art. 11 (Haftung), Art. 12 (Rechte an geistigem Eigentum), Art. 13.2 und 13.3 (Rücksendung von Produkten), Art. 14 (Höhere Gewalt), Art. 15.1 (Exportkontrolle und Einhaltung von Rechtsvorschriften) und Art. 17 (Gerichtsstand und Rechtswahl)